Besondere Schutzmaßnahmen an den Schulen bis zu den Weihnachtsferien
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 der allgemeinbildenden Schulen wird der Präsenzunterricht beibehalten.
In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz kleiner bzw. gleich 200 gilt:
o Ab der Jahrgangsstufe 8 wird auf den Wechselbetrieb von Präsenz- und Distanzunterricht umgestellt.
o Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen
Schularten.
In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 gilt:
o Ab der Jahrgangsstufe 8 wird vollständig auf Distanzunterricht umgestellt.
o Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen
Schularten.
o Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten finden ab
einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 nicht statt.
An allen bayerischen Schulen wird der praktische Sportunterricht in allen Jahrgangsstufen bis voraussichtlich 18. Dezember 2020 ausgesetzt.
Leistungsnachweise:
- Mündliche Leistungsnachweise können grundsätzlich auch im Distanzunterricht erbracht werden.
- Schriftliche Leistungsnachweise werden nur erbracht, wenn die ganze Klasse in Präsenz unterrichtet wird.
- Dies bedeutet, dass in Klassen bzw. Gruppen, die sich im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht oder vollständig im Distanzunterricht befinden, schriftliche Leistungsnachweise vor Weihnachten nicht mehr durchgeführt werden können.
Beachten Sie auch, dass am 21./22. Dezember 2020 unterrichtsfreie Tage sind.