Konzepte

Hausordnung

Präambel

Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte wirken bei der demokratischen Gestaltung des Schullebens zusammen und übernehmen Verantwortung. In diesem Sinne akzeptieren und leben alle die folgende Schul- und Hausordnung der Mittelschule Feldkirchen - Westerham auch über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.

Diese regelt das Miteinander der Beteiligten so, dass sich alle in der Schule wohlfühlen können. 

Ermöglicht wird dies durch die Einhaltung einer gemeinsam erarbeite­ten Ordnung, die Rechte und Pflichten festlegt. Gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft werden von uns allen als Voraussetzung für ein gutes Schulklima anerkannt.

Allgemeine Ziele und Verhaltensweisen

  • In einer menschlichen Schule wird die Würde aller Beteiligten geachtet. Weder Lehrer/-innen, Schüler/-innen noch Eltern und alle anderen, die zur Schulgemeinschaft gehören (Sekretärinnen, Hausmeister, Betreuungsteam etc.), dürfen in ihrer körperlichen und geistig-psychischen Unversehrtheit gefährdet, verletzt oder missachtet werden. Ausgrenzung und verbale Übergriffe dulden wir nicht.
  • Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (wie alle Arten von Waffen und Dinge, die man als Waffe gebrauchen kann), radikale Materialien, jugendgefährdender Schriften und Daten ist verboten. Bei Verstößen folgen pädagogische Maßnahmen, ggfs. tritt die von der Schule eingesetzte Teilkonferenz zusammen.
  • In einer gerechten Schule darf es keine Willkür geben. Alle dürfen Gleichbehandlung erwarten. Dabei muss den individuellen und sozialen Unterschieden Rechnung getragen werden. Weder Lehrer/-innen, Schüler/-innen noch Eltern und alle anderen, die zur Schulgemeinschaft gehören, dürfen wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer Sprache und Herkunft, ihrer sexuellen Identität, ihrer religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
  • Wir verhalten uns solidarisch untereinander, erzeugen so Verbundenheit aller mit allen. Wir unterstützen und helfen uns gegenseitig und sind dabei stets um einen freundlichen Umgangston bemüht.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler begrüßen sich am Beginn der gemeinsamen Arbeit in der Klasse. Auch die wechselseitige Begrüßung bei der zufälligen Begegnung ist in unserer Schule Ausdruck der gegenseitigen Achtung und Anerkennung.
  • Das Prinzip der Verantwortung in der Schule verlangt von jedem, für sein Tun und „Nichttun“ einzustehen. Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum ist sinnvoll und pfleglich umzugehen; ebenso ist das Eigentum der anderen zu achten. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, muss für den Schaden aufkommen. Rechnungen über Reparaturen oder Neubeschaffungen werden nur mit einem entsprechenden Vermerk über die Entstehung des Schadens ausgegeben.
  • Im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung und gravierender Verunreinigung erfolgen pädagogische und disziplinarische Maßnahmen; ggf. werden sie zur Anzeige gebracht.
  • An unserer Schule, die den Interessen aller gerecht werden soll, erkennen wir an, dass Rücksichtnahme und Respekt unabdingbare Grundlage für erfolgreiches Lernen und gutes Zusammenleben sind. Dazu gehört auch, dass niemand beim Lernen gestört oder gehindert wird. Belästigungen durch Lärm, Schmutz oder Unordnung sind zu unterlassen.
  • Im Unterricht wird den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben, sich an Planung und Gestaltung zu beteiligen, Eigeninitiative zu entwickeln und ihre Interessen einzubringen sowie Konflikte zu erkennen, zu lösen oder auszuhalten. Über den Unterricht hinaus wird den Schülerinnen und Schülern genügend Raum für eigene Initiativen gegeben; dabei wird ihnen zugestanden, auch Fehler zu begehen.
  • Generell sind verbale Beleidigungen und körperliche Angriffe zu unterlassen und haben auf dem Schulweg und am Schulgelände keinen Platz!

Schulweg und Schulzeit

  • Um bei Unfällen versichert zu sein, legen alle den Schulweg direkt und ohne Umwege zurück.
  • Während der Schulzeit bleiben alle Kinder auf dem Schulgelände.
  • Auf dem Schulhof werden Fahrzeuge geschoben und an den dafür vorgesehenen Einrichtungen gesichert abgestellt, um Unfälle zu vermeiden.

Schulzeit

  • Öffnungszeiten: Montags bis donnerstags 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 7.30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Unterrichtsbeginn ist 7:45 Uhr
  • Verpflichtende Anwesenheitszeit: montags bis freitags 7:40 Uhr
  • Ist ein Kind erkrankt, wird dies am ersten Tag der Erkrankung persönlich oder durch einen Anruf der Erziehungsberechtigten bis 7:45 Uhr in der Schule gemeldet
  • Wird ein Kind der OGTS, dass in der Schule zu Mittag isst, zu spät entschuldigt, so muss das Mittagessen bezahlt werden. Ab dem 3. Krankheitstag erwarten wir ein ärztliches Attest.
  • Bei nicht erfolgter Krankmeldung und dem Verdacht auf unerlaubtes Fehlen droht ein Bußgeldbescheid. In der Lernfamilie wird die Fehlzeit vermerkt und der Zeugniskonferenz entsprechend am Halbjahres-/Jahresende gemeldet.
  • Ein ärztliches Attest für alle Schüler ist ab dem dritten Tag notwendig, im Zweifelsfall darf der Schulleiter auch ab dem 1. Tag ein ärztliches Attest verlangen, wenn z.B. ein Schüler an bestimmten Tagen öfter krank ist oder der letzte Schultag vor Ferien als „Reisetag“ genutzt werden könnte.
  • Kann der Schüler mehr als 2 Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen, so muss dies ebenfalls mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
  • Während der Schulzeit steht der Schulhof ausschließlich der Schulgemeinde zur Verfügung. Das Schulgelände wird in dieser Zeit nicht von den Kindern verlassen. Das Verlassen des Schulhofes führt zu einem Versicherungsverlust!
  • Schüler, deren Erziehungsberechtigte eine entsprechende Genehmigung erteilt haben, dürfen in der Mittagspause zwischen 12:45 Uhr und 13:30 Uhr das Schulgelände verlassen. Sie müssen sich aber um 13:30 Uhr wieder am jeweiligen Unterrichtsort eingefunden haben.
  • Außerhalb der Schulzeiten ab 15:00 Uhr dürfen andere Personen die Sporteinrichtungen des Schulhofes benutzen.
  • Bei Verlassen des Schulgeländes zum Zwecke eines Unterrichtsganges oder des Sportunterrichts gelten die abgesprochenen Regeln mit den Begleitpersonen!

Sekretariat

  • Das Sekretariat ist Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 11:15 Uhr von Frau Baumgärtner besetzt.
  • Die Besetzung in den Ferienzeiten richtet sich nach den aktuellen Aushängen.
  • Das Sekretariat muss unverzüglich informiert werden, wenn
    • sich ein Unfall ereignet hat
    • sich Fremde im Gebäude aufhalten
    • akute Sachschäden auftreten, die eine sofortige Beseitigung erfordern und der Hausmeister nicht selbst sofort informiert werden kann.
  • Wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, sind alle genannten Meldungen bei der Schulleitung oder im Lehrerzimmer vorzunehmen.
  • Das Essensgeld wird über die Firma Kita Fino direkt mit den Erziehungsberechtigten abgerechnet.

Sprechzeiten

  • Elterngespräche finden außerhalb der Unterrichtszeit zu den vereinbarten Sprechzeiten der Lehrkraft oder nach Vereinbarung mit der Lehrkraft statt.
  • Informationen zur Lernentwicklung der Kinder finden zweimal jährlich in Form von Klassenelternabenden statt. Die Termine hierfür werden in den Jahresplanungen zu Schuljahresbeginn für das erste Halbjahr und zum Halbjahr für das zweite Halbjahr bekannt gegeben.
  • Ein weiterer Austausch kann mit der Lehrkraft vereinbart werden.
  • An den Gesprächen über das Sozialverhalten können die ErzieherInnen beteiligt werden.
  • Bei dringenden Problemfällen sollte ein unmittelbarer Gesprächstermin vereinbart werden.

Verhalten während der Schulzeit

  • Alle Kinder und alle Erwachsenen halten sich an die aufgestellten Regeln der Mittelschule Feldkirchen - Westerham, damit sich alle Beteiligten in der Schule wohl fühlen und ein friedliches Miteinander leben können.
  • Alle Kinder und Erwachsenen beginnen pünktlich mit ihrer Arbeit und hören pünktlich wieder auf.
  • Während des Unterrichts gelten die abgesprochenen Regeln des Unterrichts. Im Klassenrat können alle Regeln der eigenen Lernfamilie besprochen werden.
  • In der Freizeit halten sich alle an die Grundregeln zum friedlichen Miteinander.
  • Eventuell gewählte AGs werden über den Zeitraum von einem halben Jahr verpflichtend besucht.
  • Einem nachträglichen Wechsel in den BOZ, Wahlpflicht- und Wahlfächern wird nicht zugestimmt.
  • Beim Mittagessen gelten die Regeln des Mittagessens der Lernfamilien.
  • In der Regenpause bleiben die Klassen mit der Lehrkraft in den Klassenräumen, die in der Stunde vor der Pause Unterricht gehalten hat.
  • Zum Stundenwechsel wird eine höchstens 5-minütige Lernpause eingelegt, die Klassenräume werden gelüftet und die Kinder haben die Möglichkeit die Toilette zu besuchen.
  • Ein Toilettengang während der Unterrichtszeit ist in der Regel und nur in Ausnahmefällen erlaubt!
  • Für die Sauberkeit auf dem Schulhof, im Gebäude und im Klassenzimmer sorgen wir mit unseren Diensten.
  • Der Hofdienst wird im wöchentlichen Wechsel von allen Klassen erledigt. Die benötigten Instrumente stehen allen Klassen zur Verfügung und werden vom Hausmeister ausgegeben.
  • Wir trennen unseren Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer (Bio- und Restmülltonne, Gelbe und Blaue Tonne).
  • Die Toiletten verlassen wir pfleglich und dem Hygienestandart entsprechend. Wir halten uns dort nicht zum Spielen auf.
  • Mit Bällen spielen wir auf dem Hartplatz und auf dem Spielfeld vor der Turnhalle.
  • Andere Gegenstände benutzen wir nicht zum Werfen, um niemanden zu verletzen.
  • Andere Gegenstände wie z.B. Sammelkarten, Pokerchips, MP3-Player und andere elektrische Spielzeuge bleiben zu Hause. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die Schule nicht.
  • Handys müssen während der gesamten Zeit auf dem Schulgelände in Taschen oder nicht sichtbar am Körper getragen werden und sich im Lautlos Modus befinden.
  • Über einen pädagogischen Einsatz des Handys im Unterricht entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
  • Im gesamten Schulgebäude einschließlich des Außenbereichs herrscht zu allen Zeiten absolutes Rauchverbot.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer:
    • Tafel wischen
    • Stühle hoch
    • Klassenzimmer sauber hinterlassen.
  • Neue Regeln oder Veränderungen müssen von der Schulkonferenz beschlossen werden.

Verhalten während der Unterrichtszeit

  • Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr. Das Schulgebäude ist ab 7.30 Uhr geöffnet.
  • Beim Gongzeichen zum Stundenbeginn müssen die Schülerinnen und Schüler vor ihren Unterrichtsräumen sein. Dreimaliges selbstverschuldetes Verspäten führt in der Regel zu einer Stunde Nacharbeit unter Aufsicht. Falls eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrerin oder Lehrer ist, fragen die Sprecherinnen bzw. Sprecher zunächst im Lehrerzimmer, dann im Sekretariat nach. Die Lehrerinnen und Lehrer kommen auch pünktlich und erklären ihr eigenes Zuspätkommen der Schulleitung – sollte dies einmal passieren.
  • Vertretungsstunden sind Unterricht. Die Schule bereitet sich auf Vertretungsstunden und Unterrichtsausfälle inhaltlich vor. Bei unentschuldigtem Versäumnis oder Verweigerung der Mitarbeit wird für die Schülerinnen und Schüler eine Nacharbeit unter Aufsicht außerhalb der Unterrichtszeit angesetzt.
  • Nacharbeitstermine außerhalb der Unterrichtszeiten werden als pädagogische Maßnahme eingesetzt und finden nach vorheriger Information der Schülerinnen und Schüler und der Eltern statt.
  • Die Klassen und Kurse, die einen Raum verlassen, sorgen in Absprache mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin für Ordnung und Sauberkeit (Fenster schließen, ggf. Licht ausschalten, Tische und Boden säubern, Tafel putzen).
    Alle Schülerinnen und Schüler beteiligen sich am Ordnungsdienst. Die Lehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass die Teilnehmer des Ordnungsdienstes trotzdem pünktlich im Folgeunterricht erscheinen können.
  • Falls während der Unterrichtszeit Schülerinnen und Schüler die Flure benutzen müssen, z. B. bei vorzeitiger Rückkehr vom Sportunterricht, müssen sie sich so leise verhalten, dass kein Unterricht gestört wird.
  • Die drei großen Pausen dienen der körperlichen und geistigen Erholung.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verlassen in den großen Pausen das Gebäude und verbringen die Pause auf dem Schulhof.
  • Um Diebstähle zu vermeiden, werden die Taschen möglichst mit nach draußen genommen (Fluchtwege müssen freigehalten werden).
  • Treppenaufgang und -abgang sind ebenso wie der Vorraum der Aula keine Aufenthaltsräume.
  • Ballspiele sind aus sicherheitstechnischen Gründen nur auf dem Sportplatz erlaubt.
  • Bei Regenwetter dürfen alle Schülerinnen und Schüler im Gebäude bleiben.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich im 1. Stock aufhalten.
  • Falls Schülerinnen und Schüler das Gebäude verlassen oder gegen die Pausenregelung verstoßen, werden erzieherische Maßnahmen getroffen.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer stehen in der ersten und dritten großen Pause für Rücksprachen zur Verfügung.
  • Die zweite große Pause ist für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer eine reine Erholungspause.
  • Auch in der betreuten Mittagspause bleiben die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulgelände.
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände in Freistunden und während der drei großen Pausen verlassen. Verlassen Schüler/innen der Sekundarstufe I ohne Erlaubnis das Schulgrundstück, so erfolgt eine erzieherische Maßnahme mit Information der Eltern.
  • Die Aufsichtspflicht der Schule besteht nur so lange, wie sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände aufhalten.
  • In den großen Pausen stehen die Lehrerinnen und Lehrer für Rücksprachen zur Verfügung. Zu diesem Zweck dürfen sich die Schülerinnen und Schüler kurzfristig im Gebäude aufhalten.
  • Handys bleiben in der Tasche oder verdeckt in den (Hosen-) Taschen. Andernfalls werden sie eingezogen und müssen von den Eltern abgeholt werden. Vor Klassenarbeiten und Klausuren müssen die Handys, MP-Player und ähnliche elektronische Geräte abgegeben werden. Verstöße können als Täuschungshandlung gewertet werden.
  • Skateboards und Roller dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

Benutzung von Schuleigentum und Sachbeschädigung

  • Schülerinnen und Schüler dürfen sich in Fachräumen, Werkräumen, den Bibliotheken und Medienräumen nur unter Aufsicht oder mit ausdrücklicher Genehmigung des Fachlehrers/der Fachlehrerin aufhalten und Geräte und Einrichtungen nur nach Anleitung bedienen. Gefährliche Stoffe sind vor dem unerlaubten Zugriff durch Schülerinnen und Schüler gesichert.
  • In den PC-Räumen und auch im SLZ gelten besondere Regelungen im Umgang mit dem PC. Es gilt an den PCs ein absolutes Ess- und Trinkverbot. Im Falle von Manipulationen und Beschädigungen erfolgen disziplinarische Maßnahmen. Inhalte, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Unterricht stehen, wie z. B. spielen, Musik hören, chatten usw., dürfen grundsätzlich nur mit der Genehmigung der Aufsichtsperson bzw. des Fachlehrers/der Fachlehrerin aufgerufen werden.
  • Die Regeln, die für die Mensa gelten, werden eingehalten.
  • Fahrräder dürfen auf dem Schulgrundstück nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Das Parken auf Lehrerparkplätzen ist Schülerinnen und Schülern sowie Eltern grundsätzlich von 7.00 Uhr - 14.30 Uhr untersagt. Dies gilt insbesondere auch für das Halten und Parken im Rondell vor der Schule. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
  • Für Veranstaltungen von Schülerinnen und Schülern stellt die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Räume zur Verfügung.
    Die Aufsicht bei diesen Veranstaltungen wird von der Schülerschaft und dem Lehrerkollegium gemeinsam wahrgenommen.
  • Die Benutzung der Sportplatz-Anlagen durch Klassen oder Schülergruppen ist nachmittags unter Aufsicht möglich, so weit der reguläre Sportunterricht nicht gestört wird.
  • Die pflegliche und umsichtige Behandlung von Schuleigentum und anvertrauten Gegenständen (Bücher, Lektüren, Spiele u.ä.) ist selbstverständlich.
  • Das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler ist zu achten.
  • Die Haftung, d.h. die Verpflichtung zu Ersatz im Falle von Schäden, regelt sich nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften.
  • Für fahrlässige oder vorsätzlich angerichtete Schäden haftet der/die schuldige Schüler/in, bzw. die Eltern des verursachenden Kindes – wie alle anderen in der Schule anwesenden Personen, die fahrlässig oder vorsätzlich Eigentum zerstören – nach § 823 BGB.
  • Jeder, der einen Schaden am Gebäude bzw. an der Einrichtung bemerkt, muss dies unverzüglich im Sekretariat melden.

Verhalten bei Alarm

  • Das Feueralarmsystem dient der Sicherheit aller Anwesenden. Es darf nur im Notfall ausgelöst werden. Die Kosten eines unnötigen Alarms trägt der Verursacher bzw. der Erziehungsberechtigte
  • Bei Feueralarm stellen sich alle Kinder und Erwachsene gemeinsam auf und bewegen sich zügig zum Aufstellplatz. Dort werden alle Klassen gesammelt, gezählt und überprüft, ob alle Kinder und Erwachsenen angekommen sind.
  • Bei einem anderen Alarm werden die kollegiumsinternen Absprachen eingehalten oder die Informationen der Durchsage umgesetzt.
  • Gesonderte Flucht- und Rettungspläne hängen in jedem Klassen- und Betreuungsraum aus.

Konsequenzen bei Regelverstößen

  • Die AG Schulgemeinschaft hat einen Maßnahmenkatalog entwickelt, in dem aufgelistet ist, welche Verstöße welche Maßnahmen nach sich ziehen.
  • Dieser Regelkatalog gilt für alle Klassen der MS Feldkirchen – Westerham.
  • Folgende Maßnahmen kommen in Betracht:
    • mündliche Ermahnung
    • Gespräch zwischen Lehrer und Schüler
    • Mitteilung an Erziehungsberechtigten
    • Mitteilung an Erziehungsberechtigten mit der Bitte um ein Gespräch
    • Verweis als Ordnungsmaßnahme
    • verschärfter Verweis als Ordnungsmaßnahme
    • Ausschluss vom Unterricht in einzelnen Fächern für eine bestimmte Zeit
    • Ausschluss vom kompletten Unterricht für eine bestimmte Zeit
    • Versetzung in die Parallelklasse (sofern vorhanden)
    • Verweis von der Schule und Zuweisung an eine andere Schule

Hausrecht

  • Das Hausrecht nimmt der Schulleiter wahr. Ist der Schulleiter abwesend oder verhindert, vertritt ihn darin der stellvertretende Schulleiter oder im Falle seiner Verhinderung ein Mitglied der erweiterten Schulleitung.
  • Bei Abwesenheit des Schulleiters oder seiner Vertretung ist der Schulhausmeister oder ein andere/r Beauftragte/r des Schulträgers befugt, das Hausrecht wahrzunehmen.

Werbung und Warenvertrieb

  • Werbung und Warenvertrieb in der Schule sind unzulässig. Der Verkauf von Speisen und Getränken für den Verzehr in den Pausen und Freistunden ist nur mit Genehmigung des Schulleiters/der Schulleiterin erlaubt. Verpackungen sollen umweltfreundlich sein.
  • Schulfremde Druckschriften dürfen nur mit Genehmigung des Schulleiters/der Schulleiterin auf dem Schulgelände verteilt werden.

Unfallfürsorge

  • Alle allgemeingültigen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Verhütung von Unfällen sind zu beachten. Erkennbar drohende Gefahren und eingetretene Schäden müssen dem Schulleiter/der Schulleiterin oder dem Hausmeister umgehend gemeldet werden.
  • Bei einem Unfall müssen der Schulleiter, der Hausmeister, das Sekretariät und die Erziehungsberechtigten sofort benachrichtigt werden. Im Rahmen der schulischen Möglichkeiten ist Erste Hilfe zu leisten; wenn nötig, ist ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Das Verhalten bei Feuer- oder Katastrophen-Alarm soll den Schülerinnen und Schülern in regelmäßigen Zeitabständen verdeutlicht und mit ihnen eingeübt werden.
  • Die Feuerwehr-Zufahrten auf dem Schulgelände sind stets freizuhalten.

Haftung und Versicherungsschutz

  • Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit und auf dem Schulweg nach den gesetzlichen Vorschriften gegen Unfall versichert.
  • Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Im Rahmen dieser Vorschriften haften auch die Schülerinnen und Schüler (oder ihre Erziehungsberechtigten) für die von ihnen verursachten Personen- und Sachschäden.
  • Die auf den vorgesehenen Abstellplätzen untergebrachten Fahrzeuge sind gegen Diebstahl zu sichern.
  • Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.

Schulgesundheitswesen

  • Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist für jedermann gesetzlich verboten. Dies gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas sowie für den Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen.
  • Der Konsum alkoholischer Getränke und von Energydrinks in der Schule und auf dem Schulgelände ist gesetzlich verboten.
  • Bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des planmäßigen Unterrichts kann im Ausnahmefall der Ausschank bestimmter alkoholhaltiger Getränke an die mindestens 16 Jahre alten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II zugelassen werden. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer werden ihrer Verantwortung gerecht.
  • Über Ausnahmeregelungen des Punktes 3 und 4 entscheidet die Schulkonferenz. Im Einzelfall entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin. Über die Entscheidungen wird die Schulgemeinde informiert.
  • Bei Verstößen von Schülerinnen und Schülern gegen diese Regelungen werden von der Schule angemessene pädagogische Maßnahmen ergriffen. Die Eltern unterstützen das Vorgehen der Schule.

Schlussbemerkung

Wir achten alle gemeinsam auf die Einhaltung unserer Schulordnung, deren Grundlage das Schulgesetz von Bayern ist. Die von uns beabsichtigte und geschaffene Lernsituation ist nicht allein für uns jeden Tag wichtig, sondern sie prägt auch das Bild unserer Schule in der Öffentlichkeit.