Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen (Stand 15.3.2021)
- Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder
- Die Schülerin bzw. der Schüler hat o Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen), o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder o gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.
In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
- Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich:
- Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
- Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
- Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern
In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt