Aktuelles

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Informationen rund um die Mittelschule Feldkirchen-Westerham.

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Robert-Koch-Institut (RKI) haben eine Anpassung der Vorgaben zu Isolation bzw. Quarantäne in Zusammenhang mit Covid-19 angekündigt. Demnach ist ab 1. Mai 2022 für symptomatische Personen allgemein nurmehr eine Empfehlung zur freiwilligen Selbstisolation über fünf Tage vorgesehen, was u. a. auch für Schülerinnen und Schüler gelten soll. Dies hat auch Auswirkungen auf die schulischen Testungen, die nur dann ihre volle Wirksamkeit entfalten können, wenn positiv getestete Personen sich anschließend verpflichtend in Isolation begeben müssen. Ohne diese Maßgabe stünden Aufwand und Nutzen der schulischen Testungen hingegen in keinem angemessenen Verhältnis.

Vorab möchten wir Sie daher informieren, dass die anlasslosen schulischen Testungen mit Ablauf des Monats April eingestellt und gleichzeitig die allgemeine Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler wie auch die „3G-Regelung“ für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen beendet werden. Dies hat der Ministerrat beschlossen. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung bzw. für das Betreten des Schulgeländes ist damit ab 1. Mai 2022 kein aktueller Testnachweis mehr erforderlich.

In der Unterrichtswoche nach den Osterferien (25. bis 29. April 2022) bleibt es hingegen noch bei den bisherigen Regelungen. Ein Eintrag von Infektionen, die während der Ferien im privaten Bereich stattgefunden haben, in die Schulen kann so in bewährter Weise reduziert werden.

Detailliertere Hinweise und Informationsmaterialien zu den Verhaltensempfehlungen bei Infektionen bzw. Covid19-typischen Symptomen für Erziehungsberechtige, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, aber auch zu den künftigen allgemeinen Hygieneempfehlungen im Schulgebäude erhalten Sie rechtzeitig vor dem 1. Mai; hierfür sind jedoch u. a. die konkreten Empfehlungen des RKI und ihre Umsetzung in Bayern noch abzuwarten. Auch zum weiteren Umgang mit den dann an den Schulen noch vorhandenen Testmaterialien werden wir Sie noch informieren. Bitte bewahren Sie die Materialien bis dahin wie gewohnt auf. Vorab weisen wir auch darauf hin, dass für die Teilnahme an den Abschlussprüfungen generell keine Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler besteht. Die Teilnahme ist somit grundsätzlich ohne aktuellen Testnachweis möglich.

Viele Grüße

Die Schulleitung