Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte -
Stand: 11.11.2021
1. Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
• Fieber |
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Hals- oder Ohrenschmerzen |
• Husten |
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(fiebriger) Schnupfen |
• Kurzatmigkeit, Luftnot |
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Gliederschmerzen |
• Verlust des Geschmacks- und |
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starke Bauchschmerzen |
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Erbrechen oder Durchfall |
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In jedem Fall muss von den Schülerinnen und Schülern vor dem Schulbesuch ein externes negatives Testergebnis vorgelegt werden. Hierzu kann auf folgende Testmöglichkeiten zurückgegriffen werden:
- PCR-Test beim (Haus-)Arzt (im Rahmen der Krankenbehandlung grundsätzlich kostenlos) oder
- POC-Antigen-Schnelltest im lokalen Testzentrum (für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren kostenlos, für Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren kostenpflichtig)
Ein Antigen-Selbsttest reicht nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.
2. Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen/Husten ohne Fieber) zur Schule?
Bei Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z. B. Heuschnupfen), verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern ist ein Schulbesuch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich.
Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist der Schulbesuch mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall bereits vor dem Schulbesuch entweder
- zuhause einen Antigen-Selbsttest durchführen oder
- alternativ das Angebot eines POC-Antigen-Schnelltests im lokalen Testzentrum wahrnehmen (für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren kostenlos, für Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre kostenpflichtig)
Liegt kein Schnelltestergebnis aus einem Testzentrum vor, führen die Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsbeginn einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule durch. Ein ggf. zuhause durchgeführter Selbsttest genügt nicht.