Aktuelles

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Informationen rund um die Mittelschule Feldkirchen-Westerham.

Testberechtigungsscheine zur kostenlosen PCR-Testung für Personen mit positivem Selbsttest oder nicht auswertbarem Pooltest in Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 11.10.2021 sind die Regelungen der neuen Testverordnung in Kraft getreten. Damit wurde die Anspruchsberechtigung für kostenlose PCR-Testungen deutlich eingeschränkt. Dies bedeutet auch, dass zur Durchführung einer kostenlosen Testung im Testzentrum auf der Loretowiese ein Nachweis zur Berechtigung vorgelegt werden muss.

Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung haben weiterhin Schüler, deren Ergebnis im Selbsttest positiv war oder die enge Kontaktpersonen sind. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, würden wir Sie bitten, Schülern, die im Selbsttest positiv waren, den beigefügten Berechtigungsschein (zum Download) ausgefüllt mitzugeben. Damit können Schüler, wie bisher, umgehend die Teststation aufsuchen und müssen nicht auf Zusendung des Berechtigungsscheines warten.

Für enge Kontaktpersonen (z. B. Banknachbarn), die Sie an uns melden, ist der entsprechende Berechtigungsschein der Quarantäneanordnung angehängt. Diesen können die Eltern selbst ausdrucken und ausfüllen.

Die Schulleitung

 

Testberechtigungsscheine zur kostenlosen PCR-Testung