Aktuelles

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Informationen rund um die Mittelschule Feldkirchen-Westerham.

Oberstes Ziel für das Schuljahr 2021/22 ist Präsenzunterricht. Dies wird ermöglicht durch ein umfangreiches Sicherheitsnetz bzw. folgende Rahmenbedingungen für den Schulbetrieb:

  • Präsenzunterricht findet unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz statt. Die bisherigen Grenzwerte, ab denen Wechsel- oder Distanzunterricht stattfinden musste, sind aufgehoben.
  • Die Testungen an den Schulen werden ausgeweitet; die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern, die nicht geimpft oder genesen sind, weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis möglich.
  • An Mittelschulen in allen Jahrgangsstufen bleibt es bei den bekannten Selbsttests, die wir für noch mehr Sicherheit nun dreimal pro Woche durchführen.

Alternativ zur Testung in der Schule kann ein negativer Testnachweis auch durch einen Test erbracht werden, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde (PCR-, POC-Antigen-Schnelltest oder weiterer Test nach Amplifikationstechnik). Diese Tests sind für Schülerinnen und Schüler weiterhin kostenlos.

Vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen. 

  • Im Inneren des Schulgebäudes besteht außerhalb des Unterrichts Maskenpflicht (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus). Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen dabei eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) tragen, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 reicht eine sog. „Alltags-“ bzw. Communitymaske aus. Die Maskenpflicht entfällt ab 4. Oktober im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen. Im Außenbereich der Schule (z.B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich (siehe dazu auch die FAQ „Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Gesichtsmaske?“)
  • Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten neue Quarantänevorgaben. Gibt es einen positiven Corona-Fall in einer Klasse, gilt die Quarantäne in der Regel nur für die Schülerinnen und Schüler, die unmittelbaren Kontakt zu der erkrankten Person hatten – nicht mehr für die ganze Klasse. Auch das hilft, Präsenzunterricht zu sichern.
  • Jede Impfung kann helfen, Infektionen zu vermeiden! Die Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Schutzimpfungen nun auch für 12- bis 17-Jährige. Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppen erhalten in aller Regel ein Impfangebot über die Schule bzw. das Impfzentrum. Daneben können Sie individuell einen Impftermin für Ihr Kind vereinbaren, etwa beim Impfzentrum oder bei Ihrer Kinderärztin bzw. Ihrem Kinderarzt. Selbstverständlich ist eine Impfung freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.