Aktuelles

Aktuelles

Informationen rund um die Mittelschule Feldkirchen-Westerham.

Neues Management von Kontaktpersonen

 

Das Gesundheitsministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden darüber informiert, dass das Robert Koch-Institut (RKI) die Empfehlungen zum Kontaktmanagement aktualisiert hat. Dies wurde nunmehr auch in die Allgemeinverfügung „Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen - AV Isolation“ aufgenommen, woraus sich auch Auswirkungen auf das Kontaktpersonenmanagement im schulischen Umfeld ergeben.

Die wichtigsten Punkte sind:

 

1. Einstufung als enge Kontaktperson

Die Differenzierung der Kontaktpersonen im schulischen Umfeld in Kategorie 1 und 2 entfällt künftig, eingeführt wird der Begriff „enge Kontaktperson“. Die Einstufung als „enge Kontaktperson“ erfolgt weiterhin durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

 

2. Vorgehen bei bestätigten Fällen außerhalb der Prüfungsphasen

Für die Frage, ob Personen z. B. einer Klasse als enge Kontaktperson eingestuft werden, sind verschiedene Faktoren entscheidend (z. B. Zahl der infizierten Personen in der Klasse, Größe des Unterrichtsraums, usw.). Allein die Tatsache, dass eine Klasse gemeinsam Selbsttests durchgeführt hat, hat bei einem später mittels PCR bestätigten positiven Ergebnis einer Schülerin oder eines Schülers dieser Klasse insbesondere nicht automatisch zur Folge, dass die gesamte Klasse als enge Kontaktpersonen eingestuft werden. Daher ist es wichtig, den Schülerinnen und Schülern dringend zu empfehlen, einen passenden Mund-Nasen-Schutz (MNS; sog.

„OP-Masken“) zu tragen, und alle Mitglieder der Schulfamilie nochmals auf die detaillierte Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen (v. a. den Rahmenhygieneplan Schulen) hinzuweisen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler mit positivem Selbsttest bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden muss.

 

3. Vorgehen bei bestätigten Fällen während der Prüfungsphasen in Abschlussklassen

Tritt während der Prüfungsphase (nicht während regulärer Leistungsnachweise) ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschlussklasse bei einer Schülerin oder einem Schüler oder einer Lehrkraft auf, so werden alle prioritär auf SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test getestet.

Alle engen KP dürfen die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen (inkl. An- und Abreise) unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen (Sicherheitsabstand von > 2 m) unterbrechen. Voraussetzung für die Teilnahme einer engen KP an der Prüfung ist ein negatives Ergebnis eines Tests auf SARS-CoV-2, durch- geführt als Selbsttest unter Aufsicht vor Beginn der Prüfung in der Schule, vorzugsweise am Tag zuvor (bis zu 24 Stunden vor der Prüfung). Alternativ ist die Vorlage eines aktuellen, zu Beginn der Prüfung höchstens 24 Stunden alten negativen Ergebnisses eines Schnelltests, durchgeführt durch Fachpersonal oder beauftragte Dritte, oder eines zu Beginn der Prüfung höchstens 48 Stunden alten PCR-Tests möglich.

 

4. Meldepflicht von positiven Selbsttests in der Schule

Zeigt ein in der Schule von einer Schülerin oder einem Schüler unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest ein positives Ergebnis, so teilt künftig die Schulleitung dieses Ergebnis und den Namen sowie die weiteren in § 9 Abs. 1 IfSG (soweit bekannt) genannten Angaben, d. h. im Wesentlichen Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten zu der betreffenden Schülerin oder zu dem betreffenden Schüler unverzüglich dem Gesundheitsamt im Landkreis Rosenheim mit. Weitere übernimmt das Gesundheitsamt.

 

Zusätzlich wird auf die Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. Mai 2021 hingewiesen.

Nach deren § 1a Abs. 1 sind folgende Personengruppen vom Erfordernis eines negativen Testergebnisses ausgenommen:

- Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europä- ischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impf- nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfü- gen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind (geimpfte Personen), oder

- Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt (genesene Personen),

und die jeweils keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen und bei denen keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen ist.

 

Nach den Informationen des Gesundheitsministeriums kann der jeweilige Nachweis wie folgt erbracht werden:

-  Als Nachweis einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion kann beispielsweise der Bescheid des Gesundheitsamts zur Isolationsanordnung nach positiver PCR-Testung in Verbindung mit einem negativen Testnachweis bei Entisolierung herangezogen werden.

- Der Nachweis einer vollständigen Impfung steht ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem erforderlichen Testnachweis gleich. Dies kann mit dem Impfpass (sog. Impfausweis) nachgewiesen werden, in welchem die Impfung gemäß § 22 IfSG dokumentiert wird. Sollte zum Zeitpunkt der Impfung kein Impfausweis vorhanden sein oder vorgelegt werden, so erfolgt die Dokumentation durch Ausstellung einer sog. Impfbescheinigung, welche dieselben Angaben enthält. Diese ist ebenfalls zum Nachweis einer vollständigen Impfung geeignet.

- Vollständig geimpfte Personen sind neben den Personen, die die komplette Impfserie abgeschlossen haben, auch Personen, die nach Genesung von einer SARS-CoV-2-Infektion, die durch PCR-Testung nachgewiesen wurde, eine singuläre Impfdosis gegen COVID-19 erhalten haben.

Der Rahmenhygieneplan Schulen wird derzeit an die neuen Vorgaben der

12. BayIfSMV angepasst.

Die Schulleitung