Aktuelles

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Informationen rund um die Mittelschule Feldkirchen-Westerham.

Information zur Notbetreuung

 

Die Mittelschule Feldkirchen - Westerham bietet – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – eine Notbetreuung an:

     -  für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, und / oder

     -  für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung,
        die eine Betreuung notwendig macht.

 

Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn:

     -  Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistellt
        und Sie daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder

     -  Sie alleinerziehend, selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher
        dringenden Betreuungsbedarf haben oder

     -  Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten Sozialgesetzbuches
        haben oder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat.

 

Bitte legen Sie der Schule für die Teilnahme eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor.

Gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus an der Notbetreuung teilnehmen. Die Notbetreuung findet ausschließlich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 statt.

Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.