Aktuelles

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Informationen rund um die Mittelschule Feldkirchen-Westerham.

Unterrichtsbetrieb ab 12. April 2021

Ab 12. April dürfen unabhängig von der Inzidenz nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die

  • in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder
  • einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 in der jeweiligen Region gilt demnach weiter wie bisher:

  • Es findet grundsätzlich in allen Klassen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt.
  • Die Maßnahmen zum Infektionsschutz werden dabei noch einmal gestärkt: Gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April dürfen nach den Osterferien nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Es finden in der Schule zweimal pro Woche Selbsttests für Schülerinnen und Schüler statt.
  • Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gelten ab dem 12. April folgende Regeln:

  • Solange die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet, findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in den Jahrgangsstufen 9a, 9bM und M10 statt.
  • In diesen Klassen dürfen ab 12. April nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die
    • in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder
    • einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus.
  • In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
  • Bitte beachten Sie weiterhin: Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.
  • Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte, die trotz aller Maßnahmen zum Infektionsschutz ein zu hohes Risiko beim Schulbesuch sehen, können weiterhin einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

Wichtige Informationen zum Selbsttest:

  • Zeitliche Planung: Nach den Osterferien werden die SARS-CoV-2 Rapid Antigen Selbsttests der Firma Roche in allen Klassen der MS Feldkirchen-Westerham durchgeführt.
  • Durchführung in der Schule: Die Selbsttests werden im Regelfall unmittelbar zu Beginn des entsprechenden Unterrichtstages im Klassenzimmer durchgeführt. Die Selbsttests sind einfach, ohne Risiko und ohne Schmerzen durchzuführen. Eine Ersteinführung der Selbsttestung soll durch medizinisches Fachpersonal erfolgen. Die Lehrkräfte besprechen die Durchführung der Tests mit den Schülerinnen und Schülern und geben ihnen bei jeder weiteren Testung mündliche Anleitung. Die Testung führen die Schülerinnen und Schüler selbst durch. Die Testung erfordert nur einen kurzen Zeitaufwand von ca. 20 Minuten, wobei davon ca. 15 Minuten aus Wartezeit bestehen.
  • Funktionsweise der Tests: Zur Testung wird ein Teststäbchen ca. 2 cm tief in jedes Nasenloch eingeführt, an der Naseninnenseite hin- und her bewegt und dann in eine Testflüssigkeit getaucht. Nach ca. 15 bis 20 Minuten liegt ein Ergebnis vor (siehe Kurzanleitung!).
  • Umgang mit positiven Testergebnissen: 
  1. Ein positives Testergebnis soll der aufsichtführenden Lehrkraft und im Anschluss der Schulleitung mitgeteilt werden.
  2. In jedem Fall kann der Schulbesuch zunächst nicht weiter fortgesetzt werden.
  3. Die Schülerin bzw. der Schüler sollte wenn möglich durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden, sich sofort häuslich absondern und vorsichtshalber alle Kontakte so weit wie möglich reduzieren.
  4. Die Erziehungsberechtigten sollten das Gesundheitsamt des Wohnorts umgehend über den positiven Selbsttest informieren.
  5. Das Gesundheitsamt ordnet eine PCR-Testung an, die eine höhere Zuverlässigkeit aufweisen als Selbsttests, und unterrichtet über das weitere Vorgehen. Eine Veranlassung einer bestätigenden PCR-Testung durch die Erziehungsberechtigten ist ebenfalls über die Telefonnummer des ärztlichen Notdienstes (116117) oder einen Vertragsarzt möglich. In jedem Fall muss jedoch das Gesundheitsamt durch die Erziehungsberechtigten informiert werden.
  6. Ist das Ergebnis der PCR-Testung negativ, darf die Schule wieder besucht werden. Bei positivem PCR-Testergebnis wird die Absonderung als Isolation gemäß den Vorgaben der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation) fortgesetzt.