Aktuelles

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Informationen rund um die Mittelschule Feldkirchen-Westerham.

Personalbedarf in der Mittelschule

Für verschiedene schulische Maßnahmen und Angebote (z.B. Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“) wird unterstützendes Personal gesucht.

Als Unterstützungskräfte kommt folgendes Personal in Betracht:

  1. Neue Unterstützungskräfte sind all diejenigen Personen, die derzeit nicht vom Freistaat Bayern als Lehrkraft beschäftigt werden. Hierzu zählen beispielsweise Studierende aller Fächer, insbesondere Lehramtsstudierende, pensionierte Lehrkräfte, Dozenten der Erwachsenenbildung, ehemalige reguläre Vertretungskräfte bzw. Teamlehrkräfte, Kräfte aus dem Ganztagsbereich, Drittkräfte, Fachkräfte der Sprach- und Lernpraxis, Schulassistenzen oder sonstige fachlich und pädagogisch geeignete Personen.
  2. Personen, die bereits über einen befristeten Arbeitsvertrag als Vertretungs- bzw. Teamlehrkraft verfügen.
  3. Verbeamtete und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte für die Durchführung zusätzlicher, d. h. über den stundenplanmäßigen Pflichtunterricht hinausgehender Förderangebote eingesetzt werden.
  4. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Beamtinnen und Beamte auf Widerruf), die alle Einzelprüfungsleistungen der Zweiten Staatsprüfung abgelegt haben, können auf freiwilliger Basis für die Durchführung zusätzlicher, hinausgehender Förderangebote eingesetzt werden.
  5. Im Rahmen des Förderprogramms „gemeinsam.Brücken.bauen“ können auch Honorarkräfte eingesetzt werden.
  6. Möglich ist auch der Einsatz leistungsstarker Schülerinnen und Schülern als ehrenamtliche Tutorinnen und Tutoren, die leistungsschwächere oder jüngere Schülerinnen und Schüler unterstützen.

Zur Einrichtung der Maßnahmen und deren Umsetzung stehen finanzielle Mittel für das unterstützende Personal bereit.

Neu gewonnene Unterstützungskräfte werden vor Ort in ihre Aufgaben eingeführt (z. B. durch Klassen- und Fachlehrkräfte, Beratungslehrkräfte). Die Einführung umfasst in jedem Fall das Thema schulische Aufsichtspflicht sowie eine bedarfs- und fachspezifische Übergabe zu den Lerninhalten, die durch die Unterstützungskraft vermittelt bzw. eingeübt werden sollen.

Die Antragsstellung erfolgt über die Schule an das Staatliche Schulamt Rosenheim. Folgende Dokumente werden dazu vorab benötigt:

  1. Bewerbungsformular (wird auf Anfrage versandt)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Beglaubigte Kopien der Urkunden/Zeugnisse über die Ausbildungsabschlüsse, bei ausländischen Abschlüssen mit Übersetzung
  4. Beglaubigte Kopien der Fächer- und Notenübersicht über Inhalte und
     Prüfungen
  5. bei Bewerbern mit nicht deutscher Muttersprache: Nachweis des Goethe-Instituts über Deutschkenntnisse der Kompetenzstufe C1 gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Über Bewerbungen oder Anfragen würden wir uns freuen. Für Auskünfte stehen wir zu Dienstzeiten gerne zur Verfügung.

Die Schulleitung