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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen (Stand 15.3.2021)

  1. Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Die Schülerin bzw. der Schüler ist wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) oder
  • Die Schülerin bzw. der Schüler hat o Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen), o verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) oder o gelegentlichen Husten, Halskratzen oder Räuspern.

In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

  1. Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich:

  • Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
  • Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
  • Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern

In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

Schülerinnen und Schüler die Schule entgegen dieser Vorgaben die Schule besuchen, werden in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt